Glossar · Datenschutz
TDDDG
Auch: Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz, TTDSG
Das Telekommunikation-Digitale-Dienste-Datenschutz-Gesetz (bis Mai 2024: TTDSG) regelt unter anderem, wann Websites CookieKleine Datei, die eine Website im Browser speichert, etwa für die Anmeldung oder Einstellungen. Für Cookies, die nicht unbedingt nötig sind (z. B. Statistik, Werbung), brauchen Sie eine Einwilligung.de.wikipedia.org (öffnet in neuem Tab) und ähnliche Techniken nur mit Einwilligung einsetzen dürfen.