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Rechtliches

Erklärung zur Barriere­freiheit

BarrierefreiheitWebsites so gestalten und programmieren, dass alle Menschen sie nutzen können – auch mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen, mit Screenreader oder nur per Tastatur.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de (öffnet in neuem Tab) ist für uns kein Zusatz, sondern Handwerk: Wir möchten, dass alle Menschen diese Website nutzen können – mit Maus, Tastatur, ScreenreaderSoftware, die Bildschirminhalte vorliest oder in Braille ausgibt. Blinde und sehbehinderte Menschen bedienen damit Computer und Smartphones – Websites müssen dafür sauber aufgebaut sein.de.wikipedia.org (öffnet in neuem Tab), Vergrößerung oder Sprachsteuerung, am Handy wie am großen Bildschirm.

Stand der Vereinbarkeit

Diese Website ist weitgehend mit den WCAGInternationale Richtlinien des W3C für barrierefreie Webinhalte. Stufe AA der WCAG 2.1 ist die Grundlage der europäischen Norm EN 301 549 und damit der Anforderungen nach dem BFSG.w3.org (öffnet in neuem Tab) (WCAG) 2.2 auf Stufe AA vereinbar. Die unten genannten Inhalte sind noch nicht vollständig barrierefrei.

Wie wir geprüft haben

Selbstbewertung am 26. September 2026: automatisierte Prüfung aller Seiten mit axe-core (helle und dunkle Darstellung, Desktop und Smartphone) und manuelle Prüfung – Bedienung nur mit der Tastatur, Überschriften und Landmarken, Textalternativen, Kontraste, Vergrößerung auf 400 %, „Bewegung reduzieren“, erhöhter Kontrast und Farbmodus „erzwungene Farben“.

Was diese Website unterstützt

  • Bedienung vollständig per Tastatur, sichtbarer Fokus und ein Link „Zum Inhalt springen“
  • helle und dunkle Darstellung mit ausreichenden Kontrasten
  • „Bewegung reduzieren“ wird beachtet; Videos und Animationen, die länger als fünf Sekunden laufen, lassen sich anhalten
  • UntertitelText zum Gesprochenen in Videos, zeitlich passend eingeblendet. Im Web meist als WebVTT-Datei; Untertitel helfen gehörlosen Menschen und allen, die ohne Ton schauen.developer.mozilla.org (öffnet in neuem Tab) für den Trailer von KLXM Studio
  • keine CookieKleine Datei, die eine Website im Browser speichert, etwa für die Anmeldung oder Einstellungen. Für Cookies, die nicht unbedingt nötig sind (z. B. Statistik, Werbung), brauchen Sie eine Einwilligung.de.wikipedia.org (öffnet in neuem Tab), keine eingebundenen Dienste von Dritten

Bekannte Einschränkungen

  • Ältere PDF-Dateien (AGBAllgemeine Geschäftsbedingungen – vorformulierte Vertragsbedingungen, die für viele Aufträge gleichermaßen gelten., Programmhefte aus Referenzen) sind nicht barrierefrei aufbereitet. Gern schicken wir Ihnen die Inhalte in einer zugänglichen Form.
  • Einige Bilder zu älteren Referenzen haben nur allgemeine Bildbeschreibungen. Wir ergänzen sie nach und nach.

Barrieren melden

Sie sind auf eine Barriere gestoßen oder brauchen einen Inhalt in anderer Form? Schreiben Sie uns an info@klxm.de oder rufen Sie an: 02841 889998-0. Wir antworten so schnell wie möglich.


Diese Erklärung wurde am 26. September 2026 erstellt.