Glossar · Barrierefreiheit
BFSG
Auch: Barrierefreiheitsstärkungsgesetz
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, Online-Shops und digitale Dienstleistungen für Verbraucher BarrierefreiheitWebsites so gestalten und programmieren, dass alle Menschen sie nutzen können – auch mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen, mit Screenreader oder nur per Tastatur.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de (öffnet in neuem Tab) anzubieten. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.