Glossar · Recht & Lizenzen
Auftragsverarbeitung
Auch: AV-Vertrag, Auftragsverarbeitungsvertrag, AVV
Verarbeitet ein Dienstleister personenbezogene Daten in Ihrem Auftrag (z. B. beim HostingBereitstellung einer Website auf einem Server im Internet – mit Speicher, Domain, E-Mail, Sicherungen und Wartung.), brauchen Sie mit ihm einen Vertrag nach Art. 28 DSGVODie Datenschutz-Grundverordnung der EU regelt seit Mai 2018, wie personenbezogene Daten verarbeitet werden dürfen – auch auf Websites, etwa bei Formularen, Statistik oder eingebundenen Diensten.eur-lex.europa.eu (öffnet in neuem Tab) – den Auftragsverarbeitungsvertrag (AVV).