Digitale Barrieren abbauen
BarrierefreiheitWebsites so gestalten und programmieren, dass alle Menschen sie nutzen können – auch mit Seh-, Hör- oder motorischen Einschränkungen, mit Screenreader oder nur per Tastatur.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de (öffnet in neuem Tab) auf Webseiten ermöglicht allen Menschen, unabhängig von ihren Fähigkeiten, gleichberechtigten Zugang zu digitalen Inhalten. Zudem verbessert sie die Benutzerfreundlichkeit und Reichweite von Webseiten für alle, was sowohl sozial als auch wirtschaftlich Vorteile mit sich bringt.
Mit dem BFSGDas Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verpflichtet seit dem 28. Juni 2025 viele Unternehmen, Online-Shops und digitale Dienstleistungen für Verbraucher barrierefrei anzubieten. Kleinstunternehmen sind bei Dienstleistungen ausgenommen.gesetze-im-internet.de (öffnet in neuem Tab) (BFSG) gibt es zudem neue Anforderungen für digitale Angebote, die bis Juni 2025 vollständig umgesetzt werden müssen und insbesondere für den privaten Sektor relevant sind (z. B. für Banken, Verkehrsbetriebe oder andere Dienstleister, E-Commerce-Plattformen und digitale Produkte).
Wir bei KLXM sind schon dran für unsere Kunden wie z. B. der Niederrheinischen Verkehrsbetriebe Aktiengesellschaft (NIAGNiederrheinische Verkehrsbetriebe AG – Verkehrsunternehmen für Bus und Nahverkehr am Niederrhein mit Sitz in Moers, dazu Logistik und Bildung.niag-online.de (öffnet in neuem Tab)), dem AWOArbeiterwohlfahrt – einer der großen Wohlfahrtsverbände in Deutschland, u. a. mit Kitas, Pflege, Beratung und eigenen Mitgliedermagazinen.awo.org (öffnet in neuem Tab) Kreisverband Wesel und der Hessischen Arbeitsgemeinschaft für Gesundheitsförderung (HAGE) die Webseiten auf den neuesten Stand zu bringen.


