Erstellen Sie automatisch eine rechtskonforme Barrierefreiheitserklärung nach BFSG
Seit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) müssen Unternehmen dokumentieren, wie sie ihre digitalen Angebote barrierefrei gestalten. Diese Erklärung muss öffentlich zugänglich sein.
⚠️ Vorsicht bei vermeintlich "normalen" Websites:
💡 Faustregel: Je wichtiger der Service für die gesellschaftliche Teilhabe und je weniger Alternativen vorhanden sind, desto wahrscheinlicher ist eine BFSG-Pflicht - auch bei scheinbar "einfachen" Websites.
Unsicher ob BFSG für Sie gilt? Nutzen Sie unseren BFSG-Check um in 10 Fragen herauszufinden, ob Ihr digitales Angebot unter das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz fällt.
Wichtig: Dieser Generator erstellt eine Vorlage basierend auf aktuellen gesetzlichen Anforderungen. Die Angaben müssen wahrheitsgemäß und vollständig sein. Bei rechtlichen Fragen oder Unsicherheiten konsultieren Sie bitte einen spezialisierten Rechtsanwalt. Wir übernehmen keine Haftung für die Richtigkeit oder Vollständigkeit der generierten Erklärungen.
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